Heute kam eine Neuanmeldung und eine Bestellung aus Österreich.
Dies möchte ich eigentlich nicht.
Besteht eine Möglichkeit dies zu verhindern?
eine Möglichkeit wäre es doch andere Länder bei der Anmeldung zu unterbinden, oder?
Heute kam eine Neuanmeldung und eine Bestellung aus Österreich.
Dies möchte ich eigentlich nicht.
Besteht eine Möglichkeit dies zu verhindern?
eine Möglichkeit wäre es doch andere Länder bei der Anmeldung zu unterbinden, oder?
bin kein Jurist, aber zu dem o.g. Link (Seite IT-Recht-Kanzlei.de zum Thema Geoblocking) geht es ja um Punkt E „E. Welche Art von Geoblocking bleibt weiterhin erlaubt?“
Dort heißt es:
" …
1. Der Online-Händler wird weiterhin nicht gezwungen, in allen EU-Mitgliedsstaaten seine Produkte anzubieten. Er darf Kunden nur in bestimmten EU-Mitgliedsstaaten ansprechen (Erwägungsgrund 15 Verordnung). Er darf aber nicht Kunden aus einem anderen Mitgliedsstaat auf eine andere Webseite mit unterschiedlichen Konditionen umleiten.
Beispiel: Ein Online-Händler mit Wohnsitz in Deutschland will seine Produkte außerhalb von Deutschland nur in Frankreich verkaufen. Das ist zulässig. Er darf aber nicht seine Kunden in Frankreich auf eine andere Webseite mit anderen Konditionen in Frankreich umleiten.
2. Der Online-Händler ist nicht gezwungen, Lieferung der Ware in allen EU-Mitgliedsstaaten anzubieten.
Beispiel: Ein Online-Händler mit Wohnsitz in Deutschland bietet nur Lieferung von Kaffeemaschinen in Frankreich nicht aber in Italien an. Das ist zulässig. Der Kunde hat keinen Anspruch darauf, dass der Händler ihm die Kaffeemaschine nach Italien zuschickt. Er hat lediglich ein Anrecht darauf, die Kaffeemaschine bei dem Händler in Deutschland abzuholen oder die Lieferung zu sich nach Hause selbst zu organisieren.
…"
Kurze Frage:
Ist die Minimalanforderung „keine Länder ausser DE“ oder „Liste der Länder soll sich einschränken/bearbeiten lassen“?
bei mir wäre es " „keine Länder ausser DE“
Aber könnte mir vorstellen, dass dies bei anderen FH, insbesondere grenznahen Kollegen, anders aussieht.
Aber das wäre zumindest ein Anfang und ist schnell erledigt.
Mir würde es auch erst mal genügen wenn nur Deutschland zur Wahl stünde!
Kurzes Update: Kommt kommende Woche im Rahmen der EU Geofencing-Verordnung. Lieferadressen lassen sich damit unabhängig von Rechnungs-/Auftragsadressen (die man nicht mehr einschränken darf) definieren.
Funktion ist jetzt online, siehe auch https://www.cobai.com/2018/12/01/eu-geo-blocking-und-lieferadressen/
Top!
Vielen Dank !!!